AGB
Allgemeines
Gegenstand der vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) ist die grundsätzliche Regelung des Geschäftsverkehrs zwischen der Scobalit AG und dem Vertragspartner und die generelle Festlegung der gegenseitigen Rechte sowie Pflichten. Die AGB bilden den Rahmen für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Scobalit AG und dem Besteller; insbesondere bilden sie die alleinige Grundlagebezüglich Erbringen von Dienstleistungen, Herstellung und Verkauf von Produkten. Die AGB sind bis zu einer allfälligen Neuausgabe für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit der Scobalit AG verbindlich, auch wenn bei einem späteren Rechtsgeschäft nicht mehr ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Alle Angebote sind freibleibend. Jeder Auftrag gilt erst mit der Klarstellung aller Einzelheiten und mit der ausdrücklichen schriftlicher Bestätigung der Scobalit AG als angenommen. Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart wird, in Schweizer Franken exkl. MwSt. und gelten ab Werk ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Erhöhen sich im Laufe der Bestellungsabwicklung die Beschaffungskosten (Preisaufschlag bei Zulieferanten, zusätzliche fiskalische Belastungen, Erhöhung der Zoll- und Transportkosten sowie Währungsschwankungen von über 2 Prozent), behalten wir uns eine entsprechende Anpassung vor. Teillieferungen sind zulässig. Die Angaben über Gewicht, Masse und Verpackung der Ware sind unverbindlich. Die Scobalit AG kann die Annahme und Ausführung der Aufträge von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig machen.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind innert der vereinbarten Frist netto (Verfalltag) zu bezahlen. Akonto-Zahlungen sowie weitere spezielle Zahlungs-Bedingungen werden separat vereinbart und bestätigt. Bei Verzögerungen wird Scobalit AG weitere Lieferungen oder Dienstleistungen einstellen bis die Zahlungen aller überfälligen Fakturen geleistet sind. Das Verrechnungsrecht mit bestehenden oder geltend gemachten Ansprüchen des Käufers wird ausdrücklich nicht akzeptiert. Die Zahlungspflicht wird durch geltend gemachte Mängel nicht beeinflusst.
Eigentumsvorbehalt
Die Scobalit AG hat bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Ware das Recht, einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
Lieferzeiten
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Es wird keine Verantwortung für Verzögerungen übernommen, die durch unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Rohstoffmangel, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörungen, Fabrikationsausschuss, Streik, Transportverzögerungen oder andere unverschuldete Begebenheiten entstehen. Sofern die bestellte Ware infolge solcher unverschuldeter Vorfälle überhaupt nicht oder nur verspätet geliefert werden kann, hat der Käufer gegenüber der Scobalit AG keinerlei Ansprüche. Die Scobalit AG behält sich das alleinige Eigentums- und Urheberrecht an allen Zeichnungen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen vor. Solche Belege werden dem Besteller persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Scobalit AG weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Die Unterlagen sind der Scobalit AG auf erstes Verlangen zurückzugeben.
Scobalit AG
Grundstrasse 1, CH-8505 Dettighofen
Tel: +41 (0) 52 235 23 51
Fax: +41 (0) 52 235 23 59
www.scobalit.ch
Erfüllungsort, Versand und Transportrisiko
Als Erfüllungsort gilt Dettighofen/TG. Das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware die Produktionsstätte des Lieferanten verlässt. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind anzunehmen und der betreffenden Speditionsfirma zwecks Aufnahme des Tatbestandes sofort schriftlich anzumelden (Kopie an Scobalit AG). Reklamationen und Mängelrügen sind innert 8 Tagen nach Ankunft der Ware der Scobalit AG schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die Lieferung als vorbehaltlos angenommen.
Gewährleistung für Mängel
Scobalit AG haftet nur für Mängel, die innert 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gemeldet werden und die nachweisbar auf ihr Verschulden oder jenes des Lieferanten zurückzuführen sind. Unter Gewährleistung für Schäden ist ausschliesslich die Verpflichtung der Scobalit AG zum kostenlosen Ersatz von fehlerhaften Teilen zu verstehen. Demgegenüber sind sämtliche Ansprüche bezüglich Wandelung, Minderung oder Schadenersatz ausgeschlossen. Der Scobalit AG steht es frei, auch eine Nachbesserung zu erbringen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Frauenfeld
Scobalit AG
Grundstrasse 1
CH-8505 Dettighofen
Supramat Swiss-Disclaimer
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Publikationen
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